Ihr Weg zur logopädischen Therapie
Verordnung:
Als Logopädin arbeite ich ausschließlich auf ärztliche Anordnung. Ich bin Vertragslogopädinnen und habe Kassenverträge mit der ÖGK, SVS, BVAEB, KFA.
Deshalb benötigen Sie zu Beginn der Therapie eine Verordnung von einem Facharzt. Dazu zählen folgende Ärzte:
- Facharzt für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde
- Facharzt für Hals- Nasen- Ohrenheilkunde
- Facharzt für Neurologie
- Facharzt für Pädiatrie (Kinderarzt)
Chefärztliche Bewilligung:
Auf der Verordnung sind 10 Einheiten à 60 Minuten (T3) sowie die Diagnose vermerkt. Diese muss spätestens zum 2. Termin von Ihrer Krankenkassa bewilligt werden.
Bitte erkundigen Sie sich telefonisch bei uns, welche aktuellen Richtlinien für eine chefärztliche Bewilligung bestehen.
Ablauf Ihrer Therapie
Erstgespräch:
Im ersten Patientengespräch erfolgt eine ausführliche Anamnese, um Ihre Gesundheitsdaten aufzunehmen. Ich erstelle eine Erstdiagnose mittels unterschiedlicher Screening- und Diagnoseverfahren.
Therapie:
Im Laufe der Therapie ergibt sich die Möglichkeit bestimmte Bereiche genauer abzuklären. Wir erarbeiten jedenfalls ein gemeinsames Therapieziel und den Weg dorthin.
Ein Teil der Therapie kann bei Bedarf auch eine Beratung, Elterngespräche und Austausch mit weiteren Experten beinhalten.
Terminvergabe
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Ich bitte um Verständnis, dass ich keine Warteliste führe.
Raffaela Scheitermann:
Abrechnung
Als Vertragslogopädin der ÖGK, SVS, BVAEB und der KFA rechne ich mit der Krankenkassa direkt ab.
Die direkte Therapiezeit am Patienten beträgt bei einem T3-Tarif 45 Minuten.
terminabsage
Ich bitte um Verständnis, dass Absagen einer Therapieeinheit mindestens 24 Stunden vor Therapiebeginn telefonisch oder per SMS erfolgen müssen. Ansonsten fällt ein Ausfallshonorar von € 30 an.
Die logopädische Praxis
So finden Sie meine logopädische Praxis: Adresse & Kontakt
sprachstube – Logopädische Praxis
Liliengasse 5
2522 Oberwaltersdorf
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Raffaela Scheitermann